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Corona-Update zu Eigentümerversammlungen.

Ab 02.11. gelten bis zunächst Ende November 2020 folgende Obergrenzen für Eigentümerversammlungen: Berlin und Brandenburg 50 Personen. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt dürfen gar keine Eigentümerversammlungen präsent abgehalten werden.

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