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Unsere Kundenzeitschrift

„Virus“ Mietendeckel eingedämmt!

Wir haben die ersten Aufgaben im Rahmen des Berliner Mietendeckels fristgerecht erledigt:

1) Vorläufige Zahlungsreduzierung auf die Stichtagsmiete vom 18.06.2019 ab März 2020: Es ist dem Vermieter verboten, eine Miete zu fordern oder entgegenzunehmen, die über der am 18. Juni 2019 (Stichtag) wirksam vereinbarten Miete (Stichtagmiete) liegt.

2) Auskunftserteilung über die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände bis spätestens 22.04.2020.

Teil 3) Vorläufige Zahlungsreduzierung bei überhöhten Mieten tritt erst zum 23.11.2020 in Kraft und wird zu gegebener Zeit bearbeitet. Wir werden berichten.

Außerdem haben wir unsere Buchhaltung so eingerichtet, dass sowohl die vertraglich vereinbarte Miete als auch der Zahlbetrag gebucht werden. So können problemlos weiterhin Mieterhöhungen durchgeführt werden, und falls die Regelung als verfassungswidrig verworfen wird, die nachzuzahlenden Differenzbeträge auf Knopfdruck ermittelt werden.

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