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Neues WEG: Irrtum 2. Umlaufbeschlüsse jetzt mit Stimmenmehrheit.

Es ist weiterhin so, dass Umlaufbeschlüsse grundsätzlich einer Allstimmigkeit bedürfen. Lediglich die Schriftform ist entfallen. Es reicht nun die Textform, also per E-Mail, oder noch moderner, mit Hilfe eines elektronischen Umfragesystems (bei uns in Vorbereitung!).

Lediglich bezogen auf einen konkreten Einzelfall kann die WEG festlegen, hierüber mit Stimmenmehrheit im Umlaufverfahren zu entscheiden. Typischer Anwendungsfall: In der Versammlung ist ein TOP noch nicht beschlussreif, so dass man die Beschlussfassung auf einen Umlaufbeschluss vertagt, für den man dann beschließt, dass dieser mit Stimmenmehrheit zustande kommen soll.

Aber Achtung! Eine Herabsetzung eines ansonsten höheren Quorums (absolute Mehrheit oder doppelt qualifizierte Mehrheit) ist damit natürlich nicht möglich.

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