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Neues WEG: Irrtum 4. Es können reine Online-Versammlungen beschlossen werden.

Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Die Rechte sind: Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht.

Es geht also nur um das Recht, online teilnehmen zu dürfen, aber nicht um eine Verpflichtung, online teilnehmen zu müssen. Das bedeutet, die Versammlung muss so organisiert werden, dass Eigentümern auf jeden Fall auch die persönliche Teilnahme ermöglicht wird.

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