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Berliner Mietendeckel ist nichtig!

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.

(2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20; Beschluss vom 25.03.2021)

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