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Temporäre Änderungen des WEG wegen Corona.

Folgende Sonderregelungen galten ursprünglich bis zum 31.12.2021. Nun hat der Bundestag die Verlängerung bis zum 31.08.2022 beschlossen:

1) Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt. Damit werden die zeitlichen Begrenzungen der Amtszeit außer Kraft gesetzt. Das gilt auch für Fälle, bei denen jetzt die Amtszeit bereits abgelaufen ist.

2) Der zu letzt beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort. Damit bleibt die Anspruchsgrundlage für laufende Hausgeldforderungen auch ohne Beschlussfassung bestehen.

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