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BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht.

Der BGH rückt nicht davon ab: Die Nachzahlung von Mietschulden („Schonfristzahlung“) heilt nur eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, aber nicht eine ordentliche Kündigung.

Wegen dieser Heilungswirkung, die das Gesetz der Schonfristzahlung beimisst, erklären Vermieter häufig zusätzlich zur fristlosen Kündigung hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Denn: Die ordentliche Kündigung bleibt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch bei einer Schonfristzahlung wirksam.

(Quelle: www.haufe.de; BGH Urteil v. 13.10.2021, VIII ZR 91/20)

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