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Jobcenter kann überzahlte Miete direkt vom Vermieter zurückfordern.

Überweist das Jobcenter auch nach Ende des Mietverhältnisses Miete an den Vermieter, kann es die Zahlung direkt vom Vermieter zurückfordern und muss sich nicht an den Mieter wenden.

(BGH, Urteil v. 31.1.2018, VIII ZR 39/17)

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