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Berlin and Rostock
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DICK Immobilienmanagement e.K. Is your estate management partner in Berlin and Rostock, established in 1993 as an owner-managed company, focussed on real estate administration, forced and emergency management for courts as well as business services for the real estate industry.
“Competent performance from us – profit to you” – according to this maxim, we manage properties in Berlin and Rostock to state-of-the-art standards.
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About DICK Immobilien
We operate two offices in Rostock and Berlin with approximately the same number of staff members and scope of tasks. In addition, so-called on-site offices, which are used for fixed consultation hours are maintained for larger assignments.
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Our philosophy
Our Success is based on the fair way of dealing with our customers, employees and suppliers. We have committed ourselves to maintain the quality of the…
Credibility – Expertise – Dedication – Reliability
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- Pfennigfuchser gesucht!9. May 2022-
- Strippenzieher gesucht!9. May 2022-
- CO²-Preis: was geht ab?16. April 2022- Aktuell zahlen Mieter alleine den CO2-Preis auf die Heizkosten. Zukünftig soll es ein Stufenmodell geben: Vermieter sollen an der Klimaabgabe beteiligt werden, die CO2-Kosten sollen zukünftig anhand eines Stufenmodells anteilig auf Mieter und Vermieter umgelegt werden. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher soll der Anteil des Vermieters sein. Die Teilung soll sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude betreffen. Aktuell liegt der Preis bei 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er soll schrittweise bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro steigen. Stufenmodell Mit dem angekündigten Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung von Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter geknüpft. Zukünftig sollen anhand der CO2-Emissionen des Gebäudes die Kosten anteilig umgelegt werden. Je schlechter die Energiebilanz und je höher die CO2-Emissionen des Gebäudes sind, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter: im Extremfall (Stufe 10) bei 90 Prozent. Entspricht das Gebäude jedoch dem Standard EH 55 (Stufe 1, d. h. weniger als 12 kg CO2-Ausstoß je m2 Wfl/a.), müssen die Vermieter keinen Anteil der Kosten tragen, der Mieter trägt 100 Prozent. Das Stufenmodell gilt für Wohngebäude sowie Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen. Perspektivisch soll das Stufenmodell auch auf Nichtwohngebäude angewendet werden. Hier greift zunächst die 50:50-Regelung, da aufgrund der Heterogenität – u. a. bei Größe, Nutzungsart und Verbrauch – derzeit noch die notwendigen Daten fehlen. In der Auswirkung bislang nicht näher definierte Ausnahmen sind laut der drei Ministerien z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten denkbar. Geplant ist ein Inkrafttreten der Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern im Jahr 2022 sowie ein Wirksamwerden ab 1. Januar 2023. Das 10-Stufenmodell für Wohn- und gemischt genutzte Gebäude ist deutlich differenzierter als die von der alten Regierung und im Koalitionsvertrag angedachte 50:50-Verteilung der CO2-Kosten. Der konkrete Gesetzesvorschlag bleibt abzuwarten.