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Berlin and Rostock
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DICK Immobilienmanagement e.K. Is your estate management partner in Berlin and Rostock, established in 1993 as an owner-managed company, focussed on real estate administration, forced and emergency management for courts as well as business services for the real estate industry.
“Competent performance from us – profit to you” – according to this maxim, we manage properties in Berlin and Rostock to state-of-the-art standards.
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About DICK Immobilien
We operate two offices in Rostock and Berlin with approximately the same number of staff members and scope of tasks. In addition, so-called on-site offices, which are used for fixed consultation hours are maintained for larger assignments.
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Our philosophy
Our Success is based on the fair way of dealing with our customers, employees and suppliers. We have committed ourselves to maintain the quality of the…
Credibility – Expertise – Dedication – Reliability
Partnership – Joy of life
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Blog commentarius
Our costumer magazine
- Neues WEG: Irrtum 2. Umlaufbeschlüsse jetzt mit Stimmenmehrheit.15. February 2021- Es ist weiterhin so, dass Umlaufbeschlüsse grundsätzlich einer Allstimmigkeit bedürfen. Lediglich die Schriftform ist entfallen. Es reicht nun die Textform, also per E-Mail, oder noch moderner, mit Hilfe eines elektronischen Umfragesystems (bei uns in Vorbereitung!). Lediglich bezogen auf einen konkreten Einzelfall kann die WEG festlegen, hierüber mit Stimmenmehrheit im Umlaufverfahren zu entscheiden. Typischer Anwendungsfall: In der Versammlung ist ein TOP noch nicht beschlussreif, so dass man die Beschlussfassung auf einen Umlaufbeschluss vertagt, für den man dann beschließt, dass dieser mit Stimmenmehrheit zustande kommen soll. Aber Achtung! Eine Herabsetzung eines ansonsten höheren Quorums (absolute Mehrheit oder doppelt qualifizierte Mehrheit) ist damit natürlich nicht möglich.
- Alles Dilettanten?7. February 2021- Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht unser Kunde, Herr Meier (Name geändert), unsere Arbeit mit E-Mails kommentiert, und natürlich haben wir aus Sicht von Herrn Meier immer alles falsch gemacht. Alles könnte man schneller, günstiger, professioneller machen. Herr Meier kennt für alle Handlungen eine bessere Alternative. Dabei geht es nicht nur um uns, sondern auch die Hausmeister, Handwerker und sogar die Nachbarn machen immer alles falsch. Einmal hat sich Herr Meier sogar bei unserem Berufsverband über uns beschwert. Wir kennen die Antwort nicht, aber wir haben eine Vermutung: Wahrscheinlich sitzen auch dort nur Dilettanten. Trotzdem ist uns Herr Meier ans Herz gewachsen. Kommt längere Zeit keine E-Mail, machen wir uns Sorgen, ist Herr Meier verreist oder gar erkrankt? Denn manches Mal erhalten wir von Herrn Meier tatsächlich einen wertvollen Hinweis für unsere Arbeit. Verraten Sie es aber nicht Herrn Meier. Egal, ob Herr Meier, Herr Müller oder Frau Schulze, wir sind stolz darauf, Tag für Tag für alle unsere Kunden arbeiten zu dürfen, und dafür zu sorgen, dass alle gut und sicher wohnen können.
- Neues WEG: Irrtum 1. Die Ladungsfrist.7. February 2021- Ab dem 01.12.2020 beträgt die Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung drei Wochen. In der Zeit vom 01.07.2007 bis 30.11.2020 betrug sie zwei Wochen, und vor dem 01.07.2007 eine Woche. In vielen Fällen enthalten Gemeinschaftsordnungen eigene abweichende Ladungsfristen. Ob diese weiterhin Gültigkeit haben, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Gültigkeit hängt davon ab, ob die Vereinbarung so zu verstehen ist, dass diese auch bei zukünftigen Gesetzesänderungen Bestand haben soll. Bei einer Verlängerung der Frist gegenüber der zum Zeitpunkt der Aufstellung der Gemeinschaftsordnung geltenden gesetzlichen Frist ist das dann anzunehmen, wenn diese auch heute eine Verlängerung bedeutet, also länger als drei Wochen. Bei einer Verkürzung der Frist gegenüber der zum Zeitpunkt der Aufstellung der Gemeinschaftsordnung geltenden gesetzlichen Frist ist das dann anzunehmen, wenn aus den Umständen hervorgeht, dass die Verkürzung vorgenommen wurde, um die Willensbildung der Wohnungseigentümer bewusst schneller herbeizuführen.