Your property management
in Berlin and Rostock

Atriensis Immobilienverwaltung GmbH Is your estate management partner in Berlin and Rostock, established in 1993. Atriensis emerged from the former DICK Immobilienmanagement e.K. As a full-service property management company, Atriensis provides all services of a property management for you.

“Competent performance from us – profit to you” – according to this maxim, we manage properties in Berlin and Rostock to state-of-the-art standards.

certificates & memberships

UM certTÜVRICSBVI

About atriensis

We operate two offices in Rostock and Berlin with approximately the same number of staff members and scope of tasks.

The business areas include property management, condominium management, real estate management, forced and emergency administration for courts as well as business services for the real estate industry.

more

Our philosophy

Our Success is based on the fair way of dealing with our customers, employees and suppliers. We have committed ourselves to comply with the values of the Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.:

Credibility – Expertise – Dedication – Reliability
Partnership – Joy of life

more

Choose between our locations

Green Estate Management

With us you have made an eco-friendly choice! Our environmental management system is certified according to DIN ISO 14001. We contribute to reducing the environmental impact through a fuel-efficient and responsible use of resources and the prevention of environmental impact.

more

Your Quality benefits

6 months probationary period; Creation of a technical condition report; One qualified reference partner for all matters; Requests will be answered within 2 days; Regular visits with report logging; Online customer access and customer magazine on the Internet

more

Our Offers

Immobilienscout 24
Our offers in Immobilien Scout 24

more

Blog commentarius
Our costumer magazine

  • Sondereigentum an Stellplätzen.26. April 2024- Seit 1973 bis zur WEG-Reform zum 01.12.2020 konnte Sondereigentum ausschließlich an einem fest zugeordneten Tiefgaragenstellplatz begründet werden, weil dieser einen Raum bildet. Vor 1973 ging das gar nicht. Mit der letzten Reform ist die Sondereigentumsfähigkeit auf Außenstellplätze ausgeweitet worden, da Stellplätze nun ganz allgemein als Räume gelten. Aber was ist nun mit Duplex- und Palettenparkern? Da die Raumfiktion für alle Stellplätze gilt, sind davon auch Duplex- und Palettenparkplätze umfasst, wenn sie zum alleinigen Gebrauch fest zugewiesen werden (BGH V ZB 46/23). Noch offen ist die Frage, wie es sich mit automatisierten Parkvorrichtungen verhält, die von mehreren Benutzern je nach Verfügbarkeit genutzt werden. Vermutlich werden diese nicht sondereigentumsfähig sein, weil es an der festen Zuweisung fehlt.    
  • Individualvereinbarung in Wohnraummietverträgen.18. April 2024- Eine Individualvereinbarung setzt voraus, dass die Klausel von den Parteien ausgehandelt wurde. Ein Aushandeln erfordert, dass der Verwender die betreffende Klausel inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung der Klausel bereit erklärt. Gibt eine Vertragspartei lediglich Wahlmöglichkeiten zwischen mehreren vorformulierten Vertragsbedingungen, macht dies die von der anderen Vertragspartei gewählte Alternative grundsätzlich noch nicht zu einer Individualabrede. Vielmehr muss auch hier der Vertragspartner des Klauselverwenders Gelegenheit erhalten, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung einzubringen. (aus: BGH, Urteil v. 6.3.2024, VIII ZR 79/22)
  • Wir verbessern unsere Servicequalität.2. April 2024- Wir haben die Anregungen unserer Kunden zum Anlass genommen, einige deutliche Verbesserungen vorzubereiten, die wir in diesem Jahr sukzessive umsetzen. Das wird ein wahres Feuerwerk! Wir werden in Kürze die telefonische Erreichbarkeit deutlich ausweiten und für alle Objekte eine einheitliche Servicenummer für den 24/7-Havariedienst bereit stellen, auch wenn bisher 24/7 mit dem Kunden gar nicht vereinbart worden ist. In Zukunft wird jeder Eigentümer individuell entscheiden können, ob er unsere Unterlagen per Post oder per E-Mail empfangen möchte. Unabhängig davon werden die wichtigsten Unterlagen immer zusätzlich im HOMECASE abgelegt (u.a. Abrechnungen und Wirtschaftspläne). Durch Automatisierung werden zukünftig Bewohner eines Hauses besser über gemeldete und in Bearbeitung befindliche Schäden informiert. Wir werden unsere Kunden über die Umsetzungstermine auf dem Laufenden halten. Und freuen Sie sich auf weitere Verbesserungen...
Aus DICK Immobilienmanagement e.K. wird

Atriensis Immobilienverwaltung GmbH

Nur die Firmierung ändert sich. Gesellschafter, Geschäftsführer, Team und Ansprechpartner, Erreichbarkeiten, Arbeitsabläufe usw. bleiben unverändert.